Kindersitz auf der Schwalbe:
Auf dieser Seite geht es um die Montage eines Kindersitzes an der Schwalbe, sowie die damit in Zusammenhang stehenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Im folgenden finden sich die häufigsten Fragen und deren Antworten.
Darf auf der Schwalbe ein Kindersitz montiert und ein Kind mitgenommen werden?
Ja, es darf. Allerdings muss es sich um einen DDR typgeprüften Kindersitz mit verstellbaren Fußrasten handeln.Worauf muss ich achten:
- Nur originalen DDR Kindersitz mit Typprüfung und zusätzlichem Haltegriff verwenden. Nachbau Sitze entsprechen nicht der STVO und sind somit illegal.
- das mitgenommene Kind darf maximal 7 Jahre alt sein
- das Kind darf den Fahrer nicht behindern (Lenkeinschlag, Fahrersicht etc.)
- die für die Schwalbe zulässigen Achslasten (80kg vorne / 180kg hinten) sind einzuhalten
- es darf kein Anhänger mitgeführt werden

Darf ich mit Kind und einem Sozius fahren?
Grundsätzlich ja. Allerdings sind die zulässigen Achslasten einzuhalten (80kg vorne / 180kg hinten).Woran erkenne ich einen original DDR Kindersitz?
Die originalen Sitze haben eine Typscheinnummer eingeprägt.Wie muss ich den Sitz anbringen?
Der Sitz wird an die oberen M8 Befestigungsschrauben des Beinschildes angeschraubt. Zusätzlich muss oben am Lenker noch ein Haltegriff angebracht werden. (siehe Bild)Rechtsbelehrung:
Für Schäden jeglicher Art die aufgrund des Gebrauchs dieser Anleitung entstehen, kann und wird keine Haftung übernommen!